Abnahmeprüfzeugnis gem. DIN EN 10204-3.1
Bescheinigung, in der der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse, die in der Bestellung festgelegten Anforderungen der Bestellung erfüllen, mit Angabe von Prüfergebnissen. Die spezifischen Prüfungen werden explizit genannt.
Das 3.1 ist ein von der Fertigung unabhängigen Werkssachverständigen ausgestelltes Prüfzeugnis, bezogen auf eine Werkstoffprüfung an der bestellten Lieferung. Es muss eine Verknüpfung zwischen Bestellung und Herstellungsnummer (Charge, Schmelze) existieren. Somit wird gewährleistet, dass das bestellte Material auch wirklich den gelieferten Materialansprüchen gerecht wird. Im Regelfall enthält solch ein Zeugnis Prüfwerte der chemischen Analyse, Zugfestigkeit, Streckgrenze und Dehnungswerte.